Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkleistungen und Dienstleistungen der Sparboom GmbH & Co. KG
(nachfolgend SPARBOOM genannt)

1. Geltungsbereich: 

Diese Geschäftsbedingungen gelten alleinig für sämtliche Geschäfte und Verträge im Bereich Werk- und Dienstleistungen der Firma SPARBOOM. Sie finden ausschließlich Anwendung gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichem Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende Bedingungen eines Auftraggebers erkennt SPARBOOM nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung von SPARBOOM an.

2. Verträge: 

Alle Verträge kommen auf Grundlage der von SPARBOOM erstellten Angebote zustande. In den jeweiligen Angeboten ist der Leistungsumfang, sowie die Vergütung enthalten. Ein Vertrag gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber das jeweilige Angebot schriftlich gegenüber SPARBOOM bestätigt hat. Erteilte Aufträge die mündlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt werden, sind für den Auftraggeber bindend, jedoch für SPARBOOM erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. SPARBOOM ist es gestattet, Nachunternehmer mit der Leistungserbringung zu beauftragen. Nebenabreden bedürfen grundsätzlich einer schriftlichen Form. Soweit nichts anderes vereinbart wird, sind sämtliche Planungsunterlagen, statische Berechnungen, erforderliche Behördliche Genehmigungen oder sonstige zur Durchführung des Vertrages benötigte Genehmigungen vom Auftraggeber zu beschaffen und SPARBOOM zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat SPARBOOM rechtzeitig über besondere Gefahren, Verbote und Einschränkungen am Ort der Auftragserbringung zu informieren, welche die Erbringung der vereinbarten Leistung beeinflussen könnten. Der Auftraggeber hat die Eignung des Aufbauorts für von SPARBOOM aufzustellende, zu errichtende oder zu installierenden Materialien sicherzustellen. Verzögert sich die Montage durch nicht von SPARBOOM zu vertretende Umstände, so hat der Auftraggeber die dadurch entstandenen Mehrkosten (z.B. Wartezeiten, zusätzlich erforderliches Material/Personal ect.) zu tragen.

3. Rechte: 

Sollten Änderungen bezüglich der Leistung nach Vertragsabschluss notwendig werden teilt SPARBOOM dies dem Auftraggeber unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderung der Leistung der Inhalt der Vertrags nur unwesentlich oder gar nicht verändert wird, steht dem Auftraggeber kein Kündigungs- oder Widerspruchsrecht zu. Die Firma SPARBOOM übernimmt keinerlei Pflichten des Auftraggebers als Veranstalter, Betreiber einer Veranstaltungsstätte oder als Bauherr. Soweit nichts anderes vereinbart wird, tritt SPARBOOM grundsätzlich als Auftragnehmer/Dienstleister auf. Alle Unterlagen, die SPARBOOM dem Auftraggeber in Zusammenhang mit einem Auftrag zur Verfügung stellt, dürfen ausschließlich in diesem Zusammenhang verwendet werden. Hierzu gehören insbesondere Konzepte, Ideen und Planungsunterlagen sowie Zeichnungen, Animationen, Baupläne und Kalkulationen. SPARBOOM behält sich hier sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Unterlagen dürfen nicht ohne schriftliche Zustimmung von SPARBOOM weitergehen, oder Dritten zugänglich gemacht werden.

4. Personal und Arbeitszeiten: 

Die Firma SPARBOOM entleiht seinen Kunden grundsätzlich kein Personal und ist kein Personaldienstleister. Alle Dienstleistungen die in Zusammenhang mit einer Tätigkeit von Mitarbeitern oder sonstige Erfüllungsgehilfen von SPARBOOM stehen können nur als Werkleistung erbracht werden. Die maximale Arbeitszeit der Beschäftigten von SPARBOOM beträgt 10 Stunden pro Tag. Eventuelle anfallende Mehrarbeit wird durch den Kunden mit 10/100 je angefangene Mehrarbeitsstunde vergütet. Ab der 13. Mehrarbeitsstunde wird ein halber zusätzlicher Tagessatz berechnet. Ab der 15. Stunde wird ein voller zusätzlicher Tagessatz berechnet. Höhenarbeiten sind auf max.10 Stunden pro Tag begrenzt.

Der Auftraggeber hat für die Mitarbeiter von SPARBOOM sämtliche Reise- Hotel- und Verpflegungskosten zu erstatten die am Ort der Leistungserbringung anfallen, sofern er nicht selbst die Transporte organisiert, für eine angemessene Unterbringung Vorort sorgt und ein Catering bereitstellt. Hotels müssen mindestens einem mittleren Standard entsprechen und sich in der Nähe des Ortes der Leistungserringung befinden. Die An- und Abreise der Mitarbeiter, sowie die tägliche Transferzeiten gelten ab 30 Minuten als Arbeitszeiten und werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

5. Preise, Bezahlung und Zahlungsvorgang: 

Alle Preise in den Angeboten der Firma SPARBOOM sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Sofern nicht anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag mit dem Erreichen des auf der Rechnung angegeben Zahlungsziels fällig. Widersprüche gegen die gestellten Rechnungen müssen innerhalb von fünf Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von den gestellten Rechnungen wird ausdrücklich nicht gewährt. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den
Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.

SPARBOOM ist berechtigt, seine Ansprüche aus der bestehenden Geschäftsbeziehung abzutreten.

6. Geltungsbereich: 

Der Kunde hat nach Erbringung der Leistung durch SPARBOOM diese unverzüglich auf Mängelfreiheit zu überprüfen. Eventuelle Beanstandungen und erkennbare Mängel sind SPARBOOM sofort und unverzüglich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Leistung als vertragsmäßig und mängelfrei. Die Mängelbeseitigung durch SPARBOOM richtet sich nach geltendem Recht.

7. Haftung: 

SPARBOOM haftet für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von SPARBOOM, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von SPARBOOM, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet SPARBOOM begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch begrenzt auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung.

Im übrigen ist die Haftung von SPARBOOM ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8. Umsatzsteuer: 

Sollte SPARBOOM einen Umsatz irrtümlich als nicht steuerbar bzw. steuerfrei behandeln, obwohl der Umsatz der Umsatzsteuer unterliegt, kann SPARBOOM die tatsächlich anfallende Umsatzsteuer auch nachträglich vom Kunden verlangen, sobald von SPARBOOM hierüber eine berichtigte Rechnung ausgestellt worden ist.

9. Vermietung: 

Die Vermietung erfolgt neben den individuell getroffenen Vereinbarungen im Vertrag zusätzlich zu den nachstehenden allgemeinen Bedingungen. Mit der Anlieferung der Geräte am Einsatzort sind spätestens die nachstehenden Bedingungen anerkannt.

Mietzeit:

  • Die Mietzeit wird nach Veranstaltungstagen berechnet.
  • Die Mindestmietzeit beträgt jedoch mindestens 1 Tag.

Die Höhe des Mietpreises ist im Vertrag festgelegt. SPARBOOM ist berechtigt, die Verlängerung einer Mietzeit von einer Vorableistung abhängig zu machen. Wenn der Kunde das Equipment vorbestellt, aber nicht abgeholt hat, so entfällt nicht die Zahlungspflicht des Kunden über den vereinbarten Mietpreis.

SPARBOOM ist autorisiert das Equipment vier Stunden nach Beginn der vereinbarten Mietzeit an Dritte weiterzuvermieten. Der durch die anderweitige Vermietung erzielte Mietpreis wird auf die Zahlungsverpflichtung des Kunden angerechnet.

Mietgegenstand und Mietzeit sind im Lieferschein verbindlich festgelegt. SPARBOOM behält sich vor, den Mietgegenstand durch gleichwertiges Equipment zu ersetzen, sofern dem nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen und die Ersetzung deshalb für den Kunden unzumutbar ist. Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur im gegenseitigen Einvernehmen erlaubt und muss rechtzeitig vor Beendigung der Mietzeit schriftlich von SPARBOOM bestätigt werden. Eine mündlich getroffene Vereinbarung bedarf der nachträglichen schriftlichen Bestätigung von Sparboom.

Da SPARBOOM hochwertiges Equipment vermietet, sind zum Schutz der Mietobjekte und zur Gewährleistung ihrer Funktionstüchtigkeit sämtliche Einzelheiten der konkreten Einsatzbedingungen vom Kunden vor Vertragsabschluss schriftlich mitzuteilen.

Der Kunde muss ausdrücklich auf eine Verwendung mit anderer Ausrüstung vorab hinweisen.

Nicht oder nicht rechtzeitig mitgeteilte Besonderheiten fallen in die Risikosphäre des Kunden. Das Equipment darf nur zu dem im Vertrag beschriebenen Zweck verwendet werden. Ohne die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Sparboom darf der Kunde das Equipment nicht an einen anderen Ort schaffen oder nutzen oder Dritten überlassen.

Übergabe:
Das Equipment wird grundsätzlich ab Lager Hannover überlassen.

Rückgabe:
Die Rückgabe hat am Abholort Hannover bei SPARBOOM zu erfolgen, sofern nicht anderweitig vereinbart. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr das gemietete Gerät nach Ablauf der vereinbarten Nutzungs- und/oder Besitzdauer unverzüglich an SPARBOOM zurückzugeben. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter für  darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Vermieters für die Zeit, die für die Instandsetzung oder Ersatzbeschaffung erforderlich ist, den vereinbarten Mietbetrag entsprechend weiter zu entrichten.

Verspätete Rückgabe:
Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache wird der Mietpreis entsprechend nachberechnet. Darüber hinaus hat der Mieter SPARBOOM jeden Schaden an der Mietsache zu ersetzen.

Vorauszahlung und Kaution:
Der Mietgegenstand wird dem Kunden nur gegen Vorauszahlung des im Vertrag vereinbarten Mietpreis und gegen Hinterlegung einer Kaution, die von SPARBOOM nach billigem Ermessen unter Beachtung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt wird, in voller Höhe zurückgezahlt. SPARBOOM ist berechtigt, Schadensersatz- sowie sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu auszugleichen.

Kündigung:
Das Equipment wird dem Kunden grundsätzlich nur für einen bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitraum überlassen. Eine ordentliche Kündigung des befristeten Mietvertrages seitens des Kunden ist deshalb ausgeschlossen. SPARBOOM sieht es vor, eine ordentliche Kündigung nur wegen Eigenbedarf auszusprechen, auch vor Beginn der im Vertrag beschriebenen Mietzeit. Die Kündigungsfristen entsprechen dem § 580 a Abs. 3 BGB.

Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung bleibt unberührt. SPARBOOM kann und darf den Mietvertrag dann aus wichtigen Gründen kündigen:

  • der Kunde den Mietpreis nicht oder nur zu einem großen Teil nicht fristgerecht zahlt;
  • der Kunde mit seinen Zahlungspflichten in Verzug gerät;
  • der Kunde das Equipment an einem anderen als den vereinbarten Ort verbringt oder nutzt;
  • der Kunde das Equipment ohne schriftliche Zusage des Vermieters Dritten überlässt;
  • der Kunde das Equipment unsachgemäß behandelt; oder für die Eröffnung des Insolvensverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt wird oder sonstige Anhaltspunkte vorliegen, aus denen sich ergibt, das der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

Wird der Mietvertrag aus welchem Grund oder durch welche Partei, fristlos gekündigt, hat der Kunde die Mitsache unverzüglich zurückzugeben.

Haftung:
Der Mieter ist dem Vermieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht bedingungsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen. Das gilt nicht, sofern der Mieter den Vermieter beauftragt, die Funktionen der gemieteten Ware für den Mieter zu aktivieren und nach den Vorgaben des Mieters aktiv zu halten. Den Schaden des zufälligen Unterganges sowie einer zufälligen Beschädigung nach Gefahrübergang trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens oder Verlusts der Mietsache hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der gemieteten Geräte zu ersetzen.

Besondere Pflichten:
Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete Equipment vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen und für Wartung und Pflege des Equipments während der Mietdauer Sorge zu tragen.

Angebote und Vertragsabschluss:
Die Angebote von SPARBOOM sind freibleibend, dass heißt, sie gelten nur als Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes an SPARBOOM durch den Kunden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn SPARBOOM dem Angebot des Kunden nicht innerhalb von zwei Werktagen in Textform widerspricht.

Für den Inhalt des Vertrages ist die Auftragsbestätigung von SPARBOOM in Textform maßgebend. Im Fall einer Leistung durch SPARBOOM ohne vorherige Auftragsbestätigung gelten die mit der Leistung übermittelten Unterlagen (Rechnung/Lieferschein) als Auftragsbestätigung.

10. Verkauf: 

Allgemeines:
Verkauf und Lieferung sowie sonstige Rechtsgeschäfte zwischen Verkäufer und Käufer erfolgen alleinig zu den nachfolgenden Bedingungen. Etwaige Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluss nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Abnahme der Waren des Verkäufers gelten die folgenden Bedingungen als anerkannt.

Preise:
Alle Preise in den Angeboten der Firma SPARBOOM sind Nettopreise und gelten zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungsbund Transportkosten ebenso alle sonstigen Auslagen und Spesen, auch etwaige Zollkosten, gehen zu Lasten des Käufers. Falls nichts Anderes vereinbart ist, gelten die am Tag der Lieferung gültigen Preise und Bedingungen.


Zahlung:
Sofern nicht anderes vereinbart ist, wird der Rechnungsbetrag mit dem Erreichen des auf der Rechnung angegeben Zahlungsziels fällig. Widersprüche gegen die gestellten Rechnungen müssen innerhalb fünf Werktagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden. Ein Skontoabzug von den gestellten Rechnungen wird ausdrücklich nicht gewährt.

Eigentumsvorbehalt:
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer gegenüber dem Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Durch Verarbeitung gelieferte Ware erwirbt der Käufer kein Alleineigentum an den ganz oder teilweise hergestellten Sachen.

Lieferung (Abholung):
Lieferung bedeutet nach spezieller Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer auch das Bereitstellen des verkauften Gegenstandes ab Lager Hannover zur Abholung durch den Käufer. Die Lieferung erfolgt mit größter Beschleunigung nach Maßgabe der Produktionsmöglichkeiten der Lieferwerke und der Bestände des Verkäufers unter Berücksichtigung der aktuellen Bestände vor Ort.

Annahmeverzug: 
Nimmt der Käufer zum vom Verkäufer bestätigten Liefertermin die bestellte Ware nicht ab, ist der Verkäufer ohne weitere Ankündigung und ohne In-Verzugsetzung berechtigt, die Ware auf Kosten und für Rechnung des Käufers einschließlich aller Nebenkosten einzulagern. Befindet sich der Käufer im Abnahmeverzug, und ist die Ware komplett eingelagert, wird dem Käufer die bestellte Ware berechnet: 90% der Rechnungssumme sind sofort zur Zahlung fällig. Nimmt der Käufer die bestellte Ware im Einverständnis mit dem Verkäufer endgültig nicht ab, werden dem Käufer über die Kosten hinaus 20% der Bruttorechnungssumme als pauschaler Schadensersatz berechnet. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, dem Verkäufer einen geringeren Schaden nachzuweisen.

Gewährleistung und Haftung: 
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Darüber hinaus haftet der Verkäufer nicht bei nur fahrlässigem Verhalten. Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verkaufsgeschäften mit gewerblichen Kunden 12 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise am Ort des Verkäufers.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort: 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist immer Hannover, Deutschland.